AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
KSM Kronenberg GmbH
51597 Morsbach

Stand 01.01.2017

I. Allgemeines / Ausschließliche Geltung

1. Unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

2. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle zwischen dem Kunden und uns geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren und die Erbringung von Werk- und Dienstleistungen. Sie gelten auch für alle Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung gelten unsere Geschäfts – bedingungen als angenommen. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.Die nachstehenden Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Bestellung des Kunden vorbehaltlos ausführen.

3. In den Verträgen sind alle Vereinbarungen , die zwischen dem Kunden und uns zur Ausführung der Verträge getroffen wurden, schriftlich niedergelegt.

II. Vertragsschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbiindlich, es sei denn, daß wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben. Sie haben maximal drei Monate Gültigkeit. Verträge kommen allein durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Ausführung der Bestellung bzw. der Werk- oder Dienstleistung zustande.

2. Aufträge des Kunden, die als Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu qualifizieren sind, können wir innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Produkte bzw. durch Ausführung der Werk- oder Dienstleitung innerhalb der gleichen Frist annehmen.

III. Zahlungsbedingungen

1. Mangels besonderer Vereinbarung gelten die Preise ab Werk einschließlich Verladung und ausschließlich Verpackung. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

2.Der Kaufpreis ist netto (ohne Abzug) in Euro 30 Tage nach Rechnungsstellung bei dem Kunden zur Zahlung fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Bei einer Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungstellung wird ein Skontoabzug von zwei Prozent gewährt. Eine Zahlung gilt erst dann erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck im ordnungsgemäßen Geschäftsgang eingelöst wird.

3. Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstrittig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4. Einwendungen gegen die Rechnung haben unverzüglich nach Erhalt derselben zu erfolgen.

5. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, daß unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird, stehen uns die Rechte aus § 321 BGB zu, und zwar auch für alle weiteren ausstehenden Leistungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Besteller. Bewirkt der Kunde die Leistung nicht oder leistet er nicht Sicherheit in angemessener Frist, sind wir auch berechtigt, alle unverjährten Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung fällig zu stellen.

6. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (mindestens aber 9 Prozent per anno) zu berechnen. Die Geltendmachung des weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

IV. Lieferung / Gefahrübergang

1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind , sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt erst nach Klärung aller technischer und kaufmännischer Fragen. Insbesondere steht sie unter dem Vorbehalt des rechtzeitigen Materialeinganges und der ungestörten Fertigung.

2. Unsere Lieferzeit ist eingehalten, wenn unser Produkt bis zum Ablauf dieser Zeit das Werk verlassen hat oder wir Versandbereitschaft angezeigt haben.

3. Können wir nicht pünktlich leisten, informieren wir den Kunden umgehend.

4. Haben wir die Verzögerung nicht zu vertreten, wie zum Beispiel bei Energiemangel, Importschwierigkeiten, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streiks, höherer Gewalt oder Verzögerungen unserer Lieferanten, verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Können wir auch nach angemessener Verlängerung nicht leisten, sind sowohl der Kunde als auch wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

5. Wir haften nach den gesesetzlichen Bestimmungen, wenn der Kunde durch einen von uns zu Fall vertretenden Lieferverzug berechtigt ist, vom Vertrag zurückzutreten. Unsere Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

6. Ebenso haften wir bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung auch unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen im Rahmen des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.

7. Haben wir die Verzögerung zu vertreten, kann der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Entsteht dem Kunden durch die Verzögerung ein Schaden, ist er berechtigt, eine pauschale Entschädigung zu verlangen. Sie beträgt für jede Woche der Verspätung 0,5 % insgesamt höchstens 5 % des Wertes der betroffenen Ware.

8. Eine weitergehende Haftung für einen von uns zu vertretenden Lieferverzug ist ausgeschlossen. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Kunden bei von uns zu vertretendem Lieferverzug bleiben unberührt.

9. Wir sind zu Teilieferungen und –leistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

10. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- oder Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

11. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Kunden. Übernehmen wir den Versand, so geht die Gefahr mit der Übergabe an den Transporteur an den Kunden über. Wünsche hinsichtlich Versicherung, Transport, Verpackung usw gehen auf Kosten des Kunden.

12. Der Kunde hat für die Entsorgung der Verpackung auf seine Kosten zu sorgen. Europaletten und -gitterboxen werden getauscht.

13. Wird der Versand auf Wunsch oder Verursachung des Kunden verzögert, so lagern wir die Waren auf seine Kosten und sein Risiko. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.

14. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware unser Werk oder Lager verlassen hat.

15. Verzögern sich Abnahme oder Versand durch den Kunden, so geht die Gefahr bei Anzeige der Versandbereitschaft auf ihn über.

V. Gewährleistung

1. Mängelansprüche des Kunden bestehen nur, wenn er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Kunde hat das Produkt unverzüglich nach Eingang zu untersuchen. Er hat erforderlichenfalls durch Stichproben zu prüfen, ob die Lieferungen mangelfrei und für die geplante Verwendung geeignet sind. Erkennbare Mängel sind uns innerhalb einer Woche nach Eingang schriftlich mitzuteilen.Geschieht dies nicht, gilt das Produkt als genehmigt und der Kunde verliert seine Mängelrechte außer bei arglistigem Verschweigen unsererseits. Gleiches gilt, wenn wir keine Gelegenheit erhalten, gerügte Mängel zu prüfen.

2. Bei berechtigten Mängelrügen sind wir, wenn sich innerhalb von sechs Monaten seit Montage herausstellt, daß auf Grund eines von uns zu vertretenden Umstandes die gelieferten Teile unbrauchbar sind, unter Ausschluß der Rechte des Kunden , vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern, zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir auf Grund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Kunde hat uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren, andernfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Die Nacherfüllung kann nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Neulie- ferung erfolgen. Nur in dringenden Fällen, etwa zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, darf der Kunde den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen lassen und von uns Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Die ausgetauschten Teile muß der Kunde an uns herausgeben. Wir tragen im Falle der Mangelbeseitigung die damit verbundenen Kosten . Mehrkosten, die dadurch entstehen, daß sich die Ware an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort befinden, hat der Kunde zu tragen.

3. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, ist der Kunde berechtigt, die Gegenleistung zu mindern oder bei erheblichen Mängeln vom Vertrag zurückzutreten. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen.

4. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware bei dem Kunden oder nach Abnahme, es sei denn, wir haben den Mangel arglistig verschwiegen. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Regelungen.

5. Unberührt von den vorstehenden Regelungen bleiben Ansprüche des Kunden aus vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen unsererseits, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie durch uns.

6. In Fällen von höherer Gewalt sind wir von unserer Leistungspflicht befreit. Schadensersatzansprüche sind insoweit ausgeschlossen.

7. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen. Insbesondere haften wir als Zulieferer nicht für die Tauglichkeit der zeichnungsgerechten Ware für die vom Kunden vorgesehene Verwendung.

VII. Haftung

1. Wir haften unabhängig von den Haftungsbeschränkungen dieses Abschnittes nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden, haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von uns unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit wir unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben.

2.Wir haften auch für Schäden, die wir durch einfache fährlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursachen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

3. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unser Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

4. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware bei dem Kunden oder nach Abnahme.

VIII. Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns gegen den Kunden jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) unser Eigentum.

2. Wir sind berechtigt aber nicht verpflichtet, bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden , insbesondere bei Zahlungsverzug, die Ware zurückzunehmen, der Kunde stimmt einer Rücknahme in diesem Falle bereits jetzt zu. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Kosten (insbesondere Transportkosten) gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind berechtigt, dem Kunden jede Weiterveräußerung oder Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen. Die Auslieferung der ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Kunde erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen.

3. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken zum Neuwert zu versichern. Hierdurch tritt der Kunde schon jetzt alle Ansprüche gegen die Versicherung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.

4. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch eine Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Ware entsteheneden Erzeugnissezu deren vollen Wert. Diese Vorgänge erfolgen für uns. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter auch deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des objektiven Wertes der Waren (Vorbehaltswaren).

5. Der Kunde ist berechtigt, die Ware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu verwenden, solange er nicht im Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen an Dritte sind unzulässig.

6. Eine Verarbeitung oder Montage der Ware wird durch den Kunden in jedem Fall für uns vorge- nommen. Sofern die Ware mit anderen Sachen, die dem Kunden oder Dritten gehören, verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis der jeweiligen Rechnungs- werte. Im Falle der untrennbaren Vermischung gilt das Gleiche.

7. Bei Zugriffen Dritter auf die Ware, insbesonder Pfändungen, wird der Kunde auf unser auch antei- liges Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Rechte durchset- zen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

IX. Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort ist Morsbach.

2. Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen(einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche sich zwischen uns und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen uns und ihm geschlossenen Verträgen ist Waldbröl. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftssitz zu verklagen.

3. Die Beziehungen zwischen dem Kunden und uns regeln sich ausschließlich nach dem in der Bun- desrepublik Deutschland geltenden Recht mit Ausnahme des einheitlichen UN-Kaufrechts, welches keine Anwendung findet.

4. Wir speichern Daten unserer Kunden im Rahmen unserer gegenseitigen Geschäftsbeziehungen gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz.

5. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des zwischen uns und dem Besteller geschlossenen Vertrages unwirksam, undurchsetzbar oder undurch- führbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, einer Regelung zuzustimmen durch die der durch die unwirksame, undurchsetzbare oder undurchführbare Regelung verfolgte Zweck wirtschaftlich weitestgehend erreicht wird. Das Gleiche gilt bei Regelungslücken.

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